Aktuelle Infos
21.12.2009 - wö
Ab 01.01.2010 - Aus für AU-Plakette
Nach 25 Jahren ist es Schluss. Künftig wird der Abgas-Check in die Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra oder GÜT, integriert. Die zusätzliche Plakette wird damit überflüssig. An dem Prüfmodus für Kraftfahrzeuge und Motorräder ändert sich nichts.
Bitte auf keinen Fall die AU-Plakette selbst entfernen. Diese wird bei der nächsten HU durch die ausführende Stelle überklebt und durch eine neutrale Plakette die dem Nummernschild entspricht ersetzt.
Für alte und neue PKW kostet die HU derzeit 47,50 €. Für die Abgasuntersuchung werden für neuere Pkws derzeit 22,40 € und für ältere Autos 39,50 € verlangt. Im neuen Jahr reduziert sich nach Auskunft des TÜV-Süd die Kombiuntersuchung für neuere Autos von 70,-- € auf 63,50 € und für ältere Fahrzeuge von 87,10 € auf 75,40 €. Dies sind die im Moment genannten Preise.
HU und AU können aber nach wie vor auch in den anerkannten Werkstätten durchgeführt werden.
21.12.2009 - wö
Zweitwohnungssteuer
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte am 19. Juni 2009 entschieden, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Dauercamper nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Gegenstand des Popularklageverfahrens waren gemeindliche Satzungsbestimmungen, wonach für Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen und Wohnschiffen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerhebliche fortbewegt werden, eine Steuer von 40 € jährlich erhoben wird. Die Erhebung ist durch die Ermächtigungsgrundlage des Art. 3 Abs.1 Kommunalabgabengesetz (KAG) gedeckt. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Steuer nicht nur auf Zweitwohungen in Gebäuden, sondern auch von Dauerncampern erhoben wird. Der Steuersatz von 40 € im Jahr für Dauercamper setzt sich hinreichend von den (höheren) Steuersätzen für Zweitwohnungen In Gebäuden ab.
08.01.2010 - wö
Fahrradschutzstreifen
Durch die Straffung und Vereinfachung der Radverkehrsvorschriften wurden verkehrstechnische und planerische Erläuterungen aus der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung herausgenommen. So wird den Straßenverkehrsbehörden mehr Handlungsspielraum und größere Flexibilität bei der Planung und Schaffung von Radverkehrsanlagen eingeräumt. Die bisherigen Einsatzkriterien und Anforderungen zur Öffnung der Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr werden vereinfacht und gelockert.
Ab 1. September 2009 wird ein Benutzungsrecht für linke Radwege in § 2 Abs. 4 StVO eingeführt.
Diese dürfen dann benutzt werden, wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 nicht angebracht wurden und allein durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" das Benutzungsrecht angezeigt ist.
Das Parken auf Fahrradschutzstreifen ist mit Einführung der StVO-Novelle generell verboten. Dadurch kann auf die Anbringung von Halteverbotszeichen verzichtet werden. In § 21 Abs. 3 StVO ist geregelt, dass maximal zwei Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in einem Fahrradanhänger befördert werden dürfen. Damit wurde eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen. Auch mit Fahrradanhänger besteht die Radwegebenutzungspflicht.
Zukünftig dürfen in einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1) alle Fahrzeugführer max. 30 km/h fahren.
Wer dort parkt, muß mit einer Verwarnung von € 15,-- bis € 35,-- rechnen, je nach vergehen.
16.03.2010 Gen.
Die JHV des LV - Nordbayern hat das Vertrauen der alten Vorstandschaft mit großer Mehrheit bestätigt. Es waren 29 Stimmen zu vergeben, wiedergewählt wurden:
zum 1. Vorsitzenden Horst Gensing, mit 26 ja Stimmen, 3 Enthaltungen
zum 2. Vorsitzenden und Schriftführer Erika Moertel, mit 26 ja Stimmen, 3 Enthaltungen
zum Schatzmeister Heinz Wörlein mit 26 ja Stimmen, 3 Enthaltungen
zum Jugendreferenten Claudia Stockmann mit 28 Stimmen, 1 Enthaltung
zum Caravanreferenten Heinz Markert mit 28 Stimmen, 1 Enthaltung
zum Sportreferenten Werner Rak mit 28 Stimmen, 1 Enthaltung
zum Kassenprüfer wurden gewählt: Gunda Kappus und Siegfried Döring jeweils mit 27 Stimmen, bei 2 Enthaltungen