Wohnmobil-Beladungsrechner
Vier Dinge braucht der sicherheitsbewusste Wohnmobilfahrer:
Waage, Maßband, Taschenrechner und etwas Zeit. Dann steht einem umfassenden Beladungs-Check nichts mehr im Wege.
Die
Überladung des Wohnmobils – auch nur einzelner Achsen – darf nicht auf
die leichte Schulter genommen werden. Speziell bei frontangetriebenen
Fahrzeugen leiden Traktion und Fahrverhalten, die Lenkansprache
verschlechtert sich. In extremen Fällen kann selbst die Tragfähigkeit
der Reifen überlastet werden. Mit fatalen Folgen. Kommt es zum Unfall,
stehen Probleme mit der Versicherung ins Haus, und letztlich drohen bei
Verkehrs-Kontrollen unterschiedlich gestaffelte Bußgelder; mehr als 20
Prozent Überladung schlagen sich gar auf dem Punktekonto im
Verkehrssünder-Register nieder. Kurz – es lohnt sich aus vielen Gründen,
der Beladung einiges Augenmerk zu schenken und für das Wohnmobil eine
detaillierte Lade-Analyse vorzunehmen. Dies ist kein Hexenwerk; was
zählt, ist das "Gewusst wie".
Die Staumöglichkeiten im Wohnmobil
sind mehr oder minder stark vom Grundriss vorgegeben. Voluminöse
Heckgaragen etwa laden zur Mitnahme eines Motorrollers oder zum
Einpacken anderer schwerer Urlaubsutensilien ein. Was aber, wenn
speziell die zulässige Hinterachslast frühzeitig am Limit ist? Denn nur
selten wird beim Beladen die Hebelwirkung einzelner im Fahrzeug
verteilter Lasten beachtet – gerade bei Fahrzeugen mit üppigem
Hecküberhang ein nicht zu vernachlässigender Faktor.
Entscheidend
ist eben nicht allein das tatsächliche Ladungs-Gewicht, sondern auch in
welchem Abstand von den Achsen es verstaut wird. Der Fachmann spricht
von der Momentenwirkung und meint damit den gleichen Effekt wie bei der
Wippschaukel auf dem Spielplatz, wenn das Kind weit außen mit einem
Erwachsenen am gegenüberliegenden kurzen Hebelarm das Gleichgewicht
hält.
Die Momentenwirkung der Beladung im Wohnmobil lässt sich
mit einem einfachen Dreisatz errechnen: Maßgeblich ist der jeweilige
Abstand "A" (in cm) von der Vorderachse zu jedem einzelnen
Zuladungs-Gewicht "G" (in kg). Ferner geht der Radstand des Fahrzeugs
"R" (in cm) mit in die Rechnung ein: Vorderachs-Abstand A mal Gewicht G
geteilt durch Radstand R ergibt dann die Last, mit der das jeweilige
Gewicht auf die Hinterachse (!) drückt. Die Differenz aus dem
tatsächlichen Gewicht des geladenen Gegenstands und der eben errechneten
Hinterachsbelastung geht dann aufs Konto der Vorderachse. Das kann –
bei Beladung hinter der Hinterachse – durchaus auch einen negativen Wert
ergeben; sprich, die Vorderachse wird entlastet.
Lassen Sie uns am Beispiel eines Hymer Camp C 524 die Vorgehensweise schrittweise erläutern.
Quelle ADAC - Campingwelt Copyright ADAC
Mit dem Caravan sicher unterwegs
Mit dem Caravan sicher unterwegs
ADAC Tipps schonen Nerven
Auto fahren ist eine Sache, mit einem Wohnanhänger am Haken, eine andere. Das Wichtigste ist, das Verhalten des Gespanns in Kurven, beim Rangieren und in gefährlichen Situationen zu kennen. Denn mit einem Anhänger verlängert sich beispielsweise der Bremsweg und die Fahrdynamik ändert sich deutlich. Damit die Fahrt mit dem Camper auch sonst keine unangenehmen Über-raschungen birgt, hat der ADAC ein paar Tipps zusammengestellt. Wer die folgende Checkliste beachtet, startet sicher in den Urlaub:
- Bei der Beladung die Last möglichst tief und gleichmäßig im Wohnwagen verteilen. Schwere Gegenstände im Bereich der Achse platzieren. Dabei zulässige Achslast sowie Gesamtgewicht nicht überschreiten.
- Stützlast austaxieren. Maximalwert, der am Zugfahrzeug angegeben ist, nicht überschreiten. Bei deutlicher Unterschreitung des angegebenen Wertes (ca. 75 kg) nimmt die Fahrstabilität stark ab. Im Zweifelsfall mit einem Distanzholz und einer Bodenwaage die tatsächliche Stützlast im abgekoppelten Zustand messen.
- Festen Sitz von abnehmbaren Kupplungssystemen am Auto prüfen.
- Beim Ankuppeln darauf achten, dass die Kupplung korrekt einrastet und das Sicherungsseil an einer speziellen Öse oder am Kupplungshals eingehängt ist.
- Stützrad hinaufdrehen und sicher justieren.
- Lichtanlage – insbesondere Rücklichter und Blinker – überprüfen. Das elektrische Verbindungskabel zwischen Wohnwagen und Auto so an bringen, dass es auch in engen Kurven nicht zu kurz ist oder auf der Strasse schleifen kann.
- Reifendruck kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren. Reifen auf eventuelle Schäden hin untersuchen. Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein.
- Wenn Gasflaschen nicht benötigt werden, abdrehen. Schläuche
müssen nicht entfernt werden. Auf die nicht angeschlossene Flasche die Schutzkappe aufsetzen. - Luken und Fenster schließen. Regen und Wind können sonst Schäden verursachen.
- Dach- und Fahrradträger auf sicheren Halt überprüfen.
- Zusatzspiegel benutzen, die bei gerade gezogenem Gespann einen Blick auf hinteren vertikalen Kanten des Wohnwagens ermöglichen. Das erleichtert das Rangieren, hilft aber auch bei der Orientierung in Kurven und beim Überholen auf der Autobahn (kein toter Winkel).
- Während der Fahrt deutlich mehr Abstand halten. Mit einem Anhänger verlängert sich der Bremsweg.
Neulingen unter den Gespannfahrern empfiehlt der ADAC ein Fahrsicherheitstraining. Dort werden unter anderem richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt sowie wichtige Tipps zur Handhabung eines Anhängers gegeben. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
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Zusatzrückspiegel für Caravangespanne
Für Gespannfahrer ist, besonders beim Überholen, die gute Sicht nach hinten sehr wichtig. Ist der Caravan breiter als das Zugfahrzeug werden Zusatzaußenspiegel benötigt.
Der § 56 Abs. 1 StVZO, der die Ausrüstung von Kfz mit Rückspiegeln regelt, sagt dazu unter anderem Folgendes aus:
"Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann."
Im Klartext heißt das:
Die Außenspiegel müssen so angebracht sein, dass bei gerader Gespannfahrt jeweils auf der linken und rechten Seite die rückwärtigen Kanten des Caravans zu sehen sind.
In der heutigen Zeit werden fast nur noch Zusatzaußenspiegel angeboten, die an den schon vorhandenen Fahrzeugaußenspiegel befestigt werden können. Die Fahrzeughersteller selbst bieten teilweise spezielle Zusatzaußenspiegel für ihre Modelle an.
Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile
Rückwirkend zum 1. Januar 2006 wurde die Steuer für alle Wohnmobile unter wie auch über 2.800 kg zulässigem Gesamtgewicht nach Gewicht sowie neu eingeführten "S"-Schadstoffklassen festgesetzt.
Die Steuer-Berechnung erfolgt ähnlich wie beim Pkw. Zunächst muss man den Fahrzeugpapieren die „Emissions-Schlüsselnummer“ (Schadstoff-Schlüsselnummer) entnehmen:
Die Emissions-Schlüsselnummer steht
- in der seit 1.10.2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im
„Feld 14.1“ (links, in der Mitte des Dokuments)
- im „alten“ Fahrzeugschein unter „Schlüsselnummer – zu 1“ (oben
auf dem Dokument).
Schritt 2:
Mit der gefundenen Schlüsselnummer kann an Hand dieser Tabelle die dazu gehörende Schadstoffklasse ermittelt werden
(auf die 2800-kg-Grenze achten!):
Schritt 4:
So wird gerechnet:
Beispiel: Wohnmobil mit 2700 kg zul. Gesamtgewicht, soweit a) oder b) nicht zutrifft:
- Es zählt zunächst (und immer) der „Sockelbetrag“ für bis 2000 kg zul. GG.: Je „angefangene“ 200 kg zu 40 Euro ergeben bei 2000 kg 400 Euro.
- Bleiben 700 kg bis zum Gesamtgewicht unseres Beispiels-Fahrzeugs: 4x „angefangene“ 200 kg zu 10 Euro ergeben 40 Euro.
Somit wären hier pro Jahr 440 Euro fällig.
Sie müssen nicht selbst „Sockelbetrag“ und Restgewicht errechnen: Wir haben hier für Sie die neuen Steuersätze, zugeordnet nach Gewicht und Schadstoffklasse, zusammengestellt.
|
Schadstoffklassen |
|||
|
Zulässiges Gesamtgewicht |
|
|
S 1 und schlechter |
|
1,8 t |
144,00 |
216,00 |
360,00 |
|
2,0 t |
160,00 |
240,00 |
400,00 |
|
2,2 t |
170,00 |
250,00 |
410,00 |
|
2,4 t |
180,00 |
260,00 |
420,00 |
|
2,6 t |
190,00 |
270,00 |
430,00 |
|
2,8 t |
200,00 |
280,00 |
440,00 |
|
3,0 t |
210,00 |
290,00 |
450,00 |
|
3,2 t |
220,00 |
300,00 |
460,00 |
|
3,4 t |
230,00 |
310,00 |
470,00 |
|
3,6 t |
240,00 |
320,00 |
480,00 |
|
3,8 t |
250,00 |
330,00 |
490,00 |
|
4,0 t |
260,00 |
340,00 |
500,00 |
|
4,2 t |
270,00 |
350,00 |
510,00 |
|
4,4 t |
280,00 |
360,00 |
520,00 |
|
4,6 t |
290,00 |
370,00 |
530,00 |
|
4,8 t |
300,00 |
380,00 |
540,00 |
|
5,0 t |
310,00 |
390,00 |
550,00 |
|
5,2 t |
320,00 |
400,00 |
565,00 |
|
5,4 t |
330,00 |
410,00 |
580,00 |
|
5,6 t |
340,00 |
420,00 |
595,00 |
|
5,8 t |
350,00 |
430,00 |
610,00 |
|
6,0 t |
360,00 |
440,00 |
625,00 |
|
6,2 t |
370,00 |
450,00 |
640,00 |
|
6,4 t |
380,00 |
460,00 |
655,00 |
|
6,6 t |
390,00 |
470,00 |
670,00 |
|
6,8 t |
400,00 |
480,00 |
685,00 |
|
7,0 t |
410,00 |
490,00 |
700,00 |
|
7,2 t |
420,00 |
500,00 |
715,00 |
|
7,4 t |
430,00 |
510,00 |
730,00 |
|
7,6 t |
440,00 |
520,00 |
745,00 |
Aufgelastete Fahrzeuge
Bei Wohnmobilen, die ursprünglich ein zulässiges Gesamtgewicht bis 2.800 kg hatten und nachträglich über 2.800 kg aufgelastet wurden, besteht die Möglichkeit, dass die Emissions-Schlüsselnummer nicht geändert wurde und in den Fahrzeugpapieren weiterhin die Emissions-Schlüsselnummer für Wohnmobile bis 2.800 kg zGG eingetragen ist.
Dies ist in den Zulassungsdokumenten an den vor der Emissions-Schlüsselnummer angegebenen speziellen Kennziffern ersichtlich.
Zulassungsbescheinigung Teil 1: In der bereits erwähnten Spalte 14.1 (siehe Grafik) stehen die ersten beiden Ziffern „04“ für Wohnmobile bis 2.800 kg zGG; die Ziffern „06“ für über 2.800 kg zGG.
Alter Fahrzeugschein: Unter „Schlüsselnummer zu 1“ stehen die Ziffern „1605“ für Wohnmobile bis 2.800 kg und „2105“ für Wohnmobile über 2.800 kg zGG (an Stelle der „0102" in unserer Grafik).
100 km Zulasung
Vor über 13 Jahren hat der Gesetzgeber in einem befristeten Modellversuch die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Gespanne für Fahrten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit 100 km/h zuzulassen.
Durch die 5. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 11.11.2010 ist die zeitliche Befristung nun endgültig aufgehoben.
Dies bedeutet für die Praxis, dass eine bereits erteilte 100 km/h-Zulassung nun zeitlich unbefristet gilt.
- für Anhänger ohne Bremse bzw. ohne hydraulische Schwingungsdämpfer der Faktor
0,3 gilt (§ 1 Nr. 1 a der Ausnahmeverordnung)
- für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern der
Faktor 0,8 (§ 1 Nr. 1 b der Ausnahmeverordnung)
- für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern der Faktor 1,1 (Obergrenze
ist der jeweils kleinere Wert der Bedingungen: Zulässige Ge-samtmasse Anhänger
≤ zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug bzw. zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤
zulässige Anhängelast, § 1 Nr. 1 c der Ausnahmeverordnung).
Bei Einhaltung enger Kriterien gibt es eine Anhebung des Faktors von Wer sein
Gespann für 100 km/h zulassen möchte, muss folgende Anforderungen erfüllen:
0,8 auf 1,0 (für Caravan-Gespanne) bzw. von 1,1 auf 1,2 (für sonstige
Gespanne), so dass bei gleicher Leermasse des Zugfahrzeuges dann schwerere
Anhänger gezogen werden dürfen. Voraussetzung für diese Erhöhung des Massefaktors
ist:
- dass der Anhänger entweder mit einer Zugkugelkupplung mit
Stabilisierungs-einrichtung für Zentralachsenanhänger oder mit einem anderen
Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist,
wodurch der Betrieb einer Kombination bis 120 km/h im Vergleich zur
Nichtausstattung verbessert wird, oder
- dass das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem
für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist, eine Herstellerbestätigung über die
Verbesserung im Anhängebetrieb vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
Das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1 Nr. 1 d wird seitens des Herstellers
im Rahmen des Betriebserlaubnis-Verfahrens in die Fahrzeugpapiere eingetragen;
nur bei einer Nachrüstung des Anhängers wird die Änderung durch einen
Sachverständigen oder Prüfingenieurs bestätigt und in den Fahrzeugpapieren des
Anhängers berichtigt.
Die zulässige Stützlast des Gespannes orientiert sich an der größtmöglichen
Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers. Dabei gilt als Obergrenze der
kleiner Wert (§ 4 der Ausnahmeverordnung).
An der Rückseite des Anhängers ist die von der Straßenverkehrsbehörde
ausgegebene und gesiegelte 100 km/h-Plakette anzubringen.
Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt gemäß
DOT-Nummer jünger als 6 Jahre sein und mit der Geschwindigkeitskategorie L (=
120 km/h) gekennzeichnet sein. Andernfalls reduziert sich die erlaubte
Höchstgeschwin-digkeit auf die für Gespanne allgemein geltende Höchstgrenze von
80 km/h.
B 96 Führerschein
Wer
seinen Führerschein nach 1998 erworben hat, muss genau rechnen, ob der
Führerschein der Klasse B für seinen Wohnwagen genügt. Damit dürfen nur
Gespanne mit einer Gesamtmasse bis 3500 kg gefahren werden.
Seit Januar 2013 gilt der B96 als Erweiterung der Führerscheinklasse B.
Diese ermöglicht das Fahren von Gespannkombinationen bis 4250 kg ohne
den teuren BE Führerschein erwerben zu müssen. Der alte
"Dreier"-Führerschein umfasste schon immer die Klasse BE.
Um den B96 zu erhalten, muss eine 7-stündige Schulung absolviert werden.
Diese bieten viele Fahrschulen in einer Tagesschulung an. Hierfür ist
keine Prüfung vorgesehen. Zudem darf die theoretische und praktische
Schulung in Gruppen durchgeführt werden.
SiDo 14.10.2014